Stand: Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Vermittlung von Kraftfahrzeugen zwischen der Taunus Auto Vermittlung GbR, vertreten durch die Gesellschafter Dominic Diehr und Richard Wesemann (nachfolgend „Vermittler“), und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermittler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl ein Verbraucher (§ 13 BGB) als auch ein Unternehmer (§ 14 BGB) sein.

§ 2 Vertragsgegenstand & Stellung des Vermittlers

(1) Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zum Verkauf eines Kraftfahrzeugs des Kunden.

(2) Der Vermittler wird nicht selbst Käufer des Fahrzeugs (außer bei gesonderter Vereinbarung). Der Kaufvertrag über das Fahrzeug kommt ausschließlich direkt zwischen dem Kunden und dem vom Vermittler akquirierten Käufer zustande.

(3) Der Vermittler schuldet das Bemühen um einen Vertragsabschluss, nicht jedoch den erfolgreichen Verkauf des Fahrzeugs an sich, es sei denn, dies wurde im Einzelfall anders vereinbart.

§ 3 Leistungsumfang „Rundum-Sorglos-Paket“

(1) Sofern das „Rundum-Sorglos-Paket“ beauftragt wurde, übernimmt der Vermittler folgende Leistungen:

(2) Der Vermittler ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritte (z.B. Fotografen) einzuschalten.

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Wahrheitspflicht: Der Kunde versichert, dass alle Angaben zum Fahrzeug, insbesondere zu Vorschäden, Unfallfreiheit, Kilometerstand, Anzahl der Vorbesitzer und technischen Mängeln, der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Arglistig verschwiegene Mängel gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

(2) Eigentum: Der Kunde versichert, uneingeschränkter Eigentümer des Fahrzeugs zu sein und frei darüber verfügen zu dürfen. Das Fahrzeug muss frei von Rechten Dritter sein.

(3) Versicherung: Der Kunde hat sicherzustellen, dass das Fahrzeug für die Dauer der Vermarktung, insbesondere für Probefahrten, ordnungsgemäß zugelassen und mindestens haftpflichtversichert ist.

(4) Exklusivität: Während der Vertragslaufzeit verpflichtet sich der Kunde, keine anderen Makler zu beauftragen und das Fahrzeug nicht selbst auf Online-Plattformen zu inserieren. Interessenten, die sich direkt beim Kunden melden, sind an den Vermittler zu verweisen.

§ 5 Abschlussvollmacht & Verkauf

(1) Sofern im Vermittlungsvertrag vereinbart, bevollmächtigt der Kunde den Vermittler, den Kaufvertrag im Namen und auf Rechnung des Kunden rechtswirksam zu unterzeichnen, sofern der schriftlich fixierte Mindestverkaufspreis erreicht oder überschritten wird.

(2) Der Vermittler ist verpflichtet, den Kaufpreis (sofern er über den Vermittler fließt) unverzüglich an den Kunden weiterzuleiten oder den Käufer zur direkten Zahlung an den Kunden anzuweisen.

§ 6 Vergütung, Fälligkeit & Aufwendungsersatz

(1) Grundgebühr: Mit Vertragsschluss wird eine einmalige Aufwandspauschale (Grundgebühr) fällig. Diese deckt die Kosten für die Erstellung des Inserats, Fotos und Anfahrt ab. Sie ist auch dann verdient, wenn kein Verkauf zustande kommt, es sei denn, der Vermittler hat das Scheitern allein zu vertreten.

(2) Provision: Bei Abschluss eines wirksamen Kaufvertrags über das Fahrzeug hat der Vermittler Anspruch auf die im Vertrag vereinbarte Provision. Der Anspruch entsteht auch, wenn der Kaufvertrag erst nach Ablauf des Vermittlungsvertrags zustande kommt, aber auf der Tätigkeit des Vermittlers beruht (Ursächlichkeit).

(3) Umgehung: Verkauft der Kunde das Fahrzeug während der Vertragslaufzeit unter Umgehung des Vermittlers an einen Dritten oder verhindert er treuwidrig den Vertragsabschluss (z.B. durch grundlose Ablehnung eines kaufbereiten Interessenten zum vereinbarten Mindestpreis), so ist die volle Provision als Schadensersatz fällig.

§ 7 Haftung

(1) Der Vermittler haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermittler nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

(2) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

(3) Keine Gewährleistung für das Fahrzeug: Der Vermittler übernimmt keinerlei Gewährleistung für das Fahrzeug selbst. Er gibt gegenüber dem Käufer lediglich die Informationen weiter, die er vom Kunden erhalten hat.

(4) Probefahrten: Für Schäden am Fahrzeug, die während einer Probefahrt durch einen Kaufinteressenten entstehen, haftet der Vermittler nicht, es sei denn, er hat seine Sorgfaltspflichten (z.B. Prüfung der Fahrerlaubnis, Begleitung der Fahrt) grob vernachlässigt. Vorrangig greift die Kfz-Versicherung des Halters.

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.

(2) Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vermittler die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

§ 9 Datenschutz

(1) Der Vermittler verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (Name, Anschrift, Fahrzeugdaten, Ausweisnummer/Ausweiskopie) zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Dies umfasst insbesondere die Speicherung der Ausweisdaten zur Legitimation bei der Ausübung von Vollmachten sowie zur Vorbereitung des Kaufvertrags.

(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Abwicklung des Verkaufs erforderlich ist (z.B. an Kaufinteressenten für den Kaufvertrag).

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Vermittlers (Oberursel).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.