Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Vermittlung und den Verkauf von Kraftfahrzeugen zwischen der Taunus Auto Vermittlung GbR, vertreten durch die Gesellschafter Dominic Diehr und Richard Wesemann (nachfolgend „Vermittler“), und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermittler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl ein Verbraucher (§ 13 BGB) als auch ein Unternehmer (§ 14 BGB) sein.

§ 2 Vertragsgegenstand & Geschäftsmodelle

(1) Gegenstand des Vertrages ist primär die entgeltliche Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zum Verkauf eines Kraftfahrzeugs des Kunden.

(2) Vermittlungsgeschäft: In der Regel tritt der Vermittler lediglich als Makler auf. Der Kaufvertrag über das Fahrzeug kommt ausschließlich direkt zwischen dem Kunden und dem vom Vermittler akquirierten Käufer zustande.

(3) Eigengeschäft (An- und Weiterverkauf): In Einzelfällen kann der Vermittler das Fahrzeug selbst ankaufen und im eigenen Namen an einen Endkunden weiterverkaufen. Welches Modell (Vermittlung oder Eigenhandel) Anwendung findet, wird im jeweiligen Einzelvertrag ausdrücklich festgelegt.

(4) Der Vermittler schuldet das Bemühen um einen Vertragsabschluss, nicht jedoch den erfolgreichen Verkauf des Fahrzeugs an sich, es sei denn, dies wurde im Einzelfall anders vereinbart.

§ 3 Leistungsumfang „Rundum-Sorglos-Paket“

(1) Sofern das „Rundum-Sorglos-Paket“ beauftragt wurde, übernimmt der Vermittler folgende Leistungen:

(2) Der Vermittler ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritte (z.B. Fotografen) einzuschalten.

§ 4 Vermittlung von Zusatzleistungen (Finanzierung & Garantie)

(1) Der Vermittler vermittelt dem Kunden auf Wunsch Verträge über Finanzierungsdienstleistungen (Finanzierungsexperten/Broker) sowie Gebrauchtwagengarantien (z. B. Intec).

(2) Der Vermittler tritt hierbei als reiner Vermittler auf. Der Vertrag über die Finanzierung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Kreditinstitut, der Vertrag über die Garantie ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Garantiegeber zustande. Es gelten die AGB und Vertragsbedingungen der jeweiligen Drittanbieter.

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Wahrheitspflicht: Der Kunde versichert, dass alle Angaben zum Fahrzeug, insbesondere zu Vorschäden, Unfallfreiheit, Kilometerstand, Anzahl der Vorbesitzer und technischen Mängeln, der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Arglistig verschwiegene Mängel gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

(2) Eigentum: Der Kunde versichert, uneingeschränkter Eigentümer des Fahrzeugs zu sein und frei darüber verfügen zu dürfen. Das Fahrzeug muss frei von Rechten Dritter sein.

(3) Versicherung: Der Kunde hat sicherzustellen, dass das Fahrzeug für die Dauer der Vermarktung, insbesondere für Probefahrten, ordnungsgemäß zugelassen und mindestens haftpflichtversichert ist.

(4) Exklusivität: Während der Vertragslaufzeit verpflichtet sich der Kunde, keine anderen Makler zu beauftragen und das Fahrzeug nicht selbst auf Online-Plattformen zu inserieren. Interessenten, die sich direkt beim Kunden melden, sind an den Vermittler zu verweisen.

§ 6 Abschlussvollmacht & Verkauf

(1) Sofern im Vermittlungsvertrag vereinbart, bevollmächtigt der Kunde den Vermittler, den Kaufvertrag im Namen und auf Rechnung des Kunden rechtswirksam zu unterzeichnen, sofern der schriftlich fixierte Mindestverkaufspreis erreicht oder überschritten wird.

(2) Der Vermittler ist verpflichtet, den Kaufpreis (sofern er über den Vermittler fließt) unverzüglich an den Kunden weiterzuleiten oder den Käufer zur direkten Zahlung an den Kunden anzuweisen.

§ 7 Vergütung, Fälligkeit & Aufwendungsersatz

(1) Aufwandspauschale (Grundgebühr): Mit Vertragsschluss wird eine einmalige Aufwandspauschale fällig. Diese variiert je nach Fahrzeugtyp und Vermarktungsaufwand und liegt zwischen 199,00 € und 499,00 €. Sie deckt die Kosten für die Erstellung des Inserats, Fotos und Anfahrt ab. Sie ist auch dann verdient, wenn kein Verkauf zustande kommt, es sei denn, der Vermittler hat das Scheitern allein zu vertreten.

(2) Erfolgsprovision: Bei Abschluss eines wirksamen Kaufvertrags über das Fahrzeug hat der Vermittler Anspruch auf die im Vertrag vereinbarte Provision (grundsätzlich 5 % des Verkaufspreises, sofern nicht anders vereinbart). Der Anspruch entsteht auch, wenn der Kaufvertrag erst nach Ablauf des Vermittlungsvertrags zustande kommt, aber auf der Tätigkeit des Vermittlers beruht (Ursächlichkeit).

(3) Umgehung: Verkauft der Kunde das Fahrzeug während der Vertragslaufzeit unter Umgehung des Vermittlers an einen Dritten oder verhindert er treuwidrig den Vertragsabschluss (z.B. durch grundlose Ablehnung eines kaufbereiten Interessenten zum vereinbarten Mindestpreis), so ist die volle Provision als Schadensersatz fällig.

§ 8 Haftung & Gewährleistung

(1) Der Vermittler haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermittler nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

(2) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

(3) Haftung beim Vermittlungsgeschäft: Da der Vermittler nicht Vertragspartei des Fahrzeugkaufvertrags ist, übernimmt er keinerlei Gewährleistung für das Fahrzeug selbst. Er gibt gegenüber dem Käufer lediglich die Informationen weiter, die er vom Kunden erhalten hat.

(4) Haftung beim Eigengeschäft: Tritt der Vermittler im Einzelfall selbst als Verkäufer auf (Händlergeschäft), gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Sachmängelhaftung. Gegenüber Verbrauchern wird die Verjährungsfrist für Sachmängel bei gebrauchten Fahrzeugen auf ein Jahr verkürzt, sofern dies gesetzlich zulässig und einzelvertraglich vereinbart ist.

(5) Probefahrten: Für Schäden am Fahrzeug, die während einer Probefahrt durch einen Kaufinteressenten entstehen, haftet der Vermittler nicht, es sei denn, er hat seine Sorgfaltspflichten (z.B. Prüfung der Fahrerlaubnis, Begleitung der Fahrt) grob vernachlässigt. Vorrangig greift die Kfz-Versicherung des Halters.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.

(2) Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vermittler die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

§ 10 Datenschutz

(1) Der Vermittler verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (Name, Anschrift, Fahrzeugdaten, Ausweisnummer/Ausweiskopie) zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Dies umfasst insbesondere die Speicherung der Ausweisdaten zur Legitimation bei der Ausübung von Vollmachten sowie zur Vorbereitung des Kaufvertrags.

(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Abwicklung des Verkaufs (z.B. an Kaufinteressenten für den Kaufvertrag) oder zur Vermittlung von Zusatzleistungen (Finanzierung/Garantie) erforderlich ist.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Vermittlers (Oberursel).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.